Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, informiert: Rechtsschutzversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern im Falle der gesetzlichen Voraussetzungen einen Deckungsschutz zu erteilen. Eine Stellungnahme von Ciper & Coll. Gerne tun es die Versicherer ja nicht, aber es bleibt ihnen gar nichts anderes übrig: Ist ein rechtsschutzversicherter Kunde Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung […]
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Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, informiert:
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