Ohne Hygiene sind Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen ein Hort der Keime und Brutstätte nosokomialer Infektionen. Bisher war Krankenhaus-Hygiene Ländersache und in den jeweiligen Krankenhausgesetzen geregelt. Seit dem 4.8.2011 gilt das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSG). Es zielt darauf ab, die Standards für Hygiene und Prävention nosokomialer Infektionen bundesweit zu verbessern. […]
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