Die beiden Rechtsanwälte Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Matthias Arens der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn haben gemeinsam an dem grundlegend überarbeiteten Kommentar zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz mitgearbeitet. Energierecht: die Quelle muss erkennbar sein Im Dezember 2013 erschien in dritter Auflage der Berliner Kommentar zum Energierecht. Die in drei Bänden angelegte Kommentarsammlung zu allen juristischen […]
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